warum ein förderverein für euryhtmie?

Die Zukunft der Eurythmie braucht Fördereinrichtungen und Unterstützer! Oft beginnt bei angehenden EurythmistInnen der Bedarf bereits während der Grundausbildung. Spätestens im vierten Ausbildungsjahr kommen viele Studierende an ihre finanziellen Grenzen, da neben dem Studium kaum Zeit und Kraft für die Existenzsicherung bleibt - dabei macht es keinen Unterschied, ob es um künstlerische, therapeutische oder pädagogische Eurythmie geht.

 

Der Verein zur Förderung der Eurythmie e. V. mit Sitz in Stuttgart ermöglicht seit seiner Gründung im Jahr 1948, dass dringend benötigtes Geld in alle Zweige der eurythmischen Arbeit fließen kann. Der Verein fördert sowohl anerkannte Ausbildungsstätten als auch einzelne StudentInnen der künstlerischen, therapeutischen und pädagogischen Eurythmie sowie die künstlerische Arbeit diplomierter EurythmistInnen im In- und Ausland. So ermöglichen wir beispielsweise Eurythmie-Aufführungen oder beteiligen uns an Reisekosten für Eurythmie-Tourneen.

Viele Stiftungen können aufgrund ihrer Satzung Einzelpersonen oder Gruppen ohne gemeinnützigen Status nicht direkt unterstützen – hier kann der Verein zur Förderung der Eurythmie als gemeinnützige Organisation Fördergelder beantragen. Aufgrund dieser Gemeinnützigkeit und einer weit gefassten Vereinssatzung, kann ein großes Spektrum der eurythmischen Arbeit  gefördert werden. Da die Sprachgestaltung unabdingbar zur künstlerischen Eurythmie gehört, beinhaltet die Satzung des Vereins auch deren Förderung.

 

Die Vorstandsmitglieder des Vereins arbeiten ehrenamtlich. Die Förderungsmittel stammen nur zu einem kleinen Teil aus Mitgliedsbeiträgen und ungebundenen Spenden, sie kommen haptsächlich von Sponsoren für einzelne Projekte.  Wenn auch Ihnen die Zukunft der Eurythmie am Herzen liegt, können Sie ganz unverbindlich unseren Antrag auf Mitgliedschaft downloaden oder zuschicken lassen.

 

Sie werden feststellen, dass unsere Vereinssatzung nicht nur große Flexibilität im Förderungsbereich ermöglicht, sondern auch eine indivuelle Bestimmung des Mitgliedsbeitrags erlaubt. Personengruppen und Einrichtungen können korporative Mitglieder des Vereins werden. Auch einmalige Spenden sind willkommen und unterstützen unsere Arbeit.

Möglicherweise möchten Sie ja selbst einmal Fördergelder in Anspruch nehmen?